Das Schweizer Tierschutzgesetz beschreibt die Anforderungen an die Nutztierhaltung. Dieses Gesetz sagt, wie ein Stall eingerichtet sein muss und wie Tiere transportiert werden sollen. Die Einhaltung dieser Vorschriften wird regelmässig überprüft.

Die auf dem Tierschutzgesetz gründende Tierschutzverordnung enthält die Mindestanforderungen für die Haltung und Nutzung von Tieren in der Schweiz. Sie enthält unter anderem detaillierte Vorschriften für die Stalleinrichtungen oder den Tiertransport. Die Einhaltung der Tierschutzvorschriften wird regelmässig kontrolliert. Die Kontrolle obliegt in der Schweiz den Kantonen.