Siehe ausführliche Erklärung.

Der ökologische Nachweis muss für den gesamten Betrieb erbracht werden, wenn Direktzahlungen beantragt werden. Wichtige Kriterien sind das Einhalten des Gewässer- und Tierschutzgesetzes, eine ausgeglichene Nährstoffbilanz, ein angemessener Anteil an ökologischen Ausgleichsflächen, eine geregelte Fruchtfolge, geeigneter Bodenschutz, Auswahl und gezielte Anwendung der Pflanzenbehandlungsmittel. Die Bezeichnung Ökologischer Leistungsnachweis wird oft mit ÖLN abgekürzt.

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