Siehe ausführliche Erklärung.

Gentechnisch veränderte Organismen werden in der Schweiz in Futtermitteln für landwirtschaftliche Nutztiere praktisch nicht eingesetzt; falls ein Futtermittel GVO-Bestandteile enthält, muss dies deklariert werden. Es dürfen in der Schweiz keine gentechnisch veränderten Nutzpflanzen freigesetzt werden.