Schweizer Hühner, deren Eier mit «Freilandhaltung» gekennzeichnet sind, müssen nach BTS- und RAUS-Standard gehalten werden. Ansonsten werden sie mit «Bodenhaltung» gekennzeichnet. Auch in der Bodenhaltung können sich die Hühner frei bewegen, allerdings nur im Stall. «Käfighaltung» ist in der Schweiz schon lange verboten.

Schweizer Hühner, deren Eier mit «Freilandhaltung» gekennzeichnet sind, müssen nach BTS- und RAUS-Standard gehalten werden. Andernfalls werden sie mit «Bodenhaltung» gekennzeichnet. Auch hier können sich die Hühner frei bewegen; dies allerdings nur im Stall. «Käfighaltung» von Geflügel ist in der Schweiz seit 1992 verboten.